Sind Sie Allergiker?
Insekten in vorgefertigten Produkten - bald Standard?
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden. Leider ist es derzeit noch nicht möglich auf diese potenziellen Allergene zu testen.
Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das
Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.
Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.
Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.
Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN- Mehrkornbrot
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32023R0005&fbclid=IwAR1EJXrPpfz_sCN3F0aRBK550GfyNyc_hx_8AWLYnMjABvh90TdgvxkgXbs
Ursula VON DER LEYEN
Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen: